Worauf lasse ich mich vertraglich ein?

Wir schließen nach den §§ 611 BGB einen Behandlungsvertrag. Das ist ein Dienstleistungsvertrag, der mich vertraglich verpflichtet, mit Ihnen daran zu arbeiten, Ihre seelischen Probleme durchzuarbeiten und zu lindern.

Für die Tätigkeit als psychotherapeutischer Heilkpraktiker habe ich die Berufszulassung als Heilpraktiker für Psychotherapie erworben. Die für Sie passende Therapieform als auch die Therapiedauer können wir frei vereinbaren.

Ich bin nach den Regeln des Berufsverbandes und allgemeinen rechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie bei Selbst- oder Fremdgefährdung auf die dann nötige Vorstellung bei einem Arzt hinzuweisen.